Hallo liebe Trainer,

geändert hat sich für uns, dass Nichtgeimpfte einen negativen PCR Test benötigen, um am Training teilnehmen zu können. Ansonsten ist alles beim Alten, auch bei den Schülern ändert sich nichts. Bitte bleibt wachsam und werft kränkelnde Kinder/Erwachsene raus. Sie sollen sich erholen und danach wiederkommen.

Ich danke euch und wünsche frohes Schwitzen

Manfred


Hallo zusammen,

ab heute tritt die Warnstufe gem. CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Mit Inkrafttreten der Warnstufe werden die bisherigen Regelungen der Basisstufe angepasst.

In der Warnstufe sind folgenden Änderungen zu beachten:

  • Für das Training im Außenbereich (Zutritt zum Stadion, Fußballplätze…) gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (mit Schnelltest) für alle Sportler/Sportlerinnen und Trainer.

Veranstaltungen im Außenbereich: (betrifft im Moment nur die Abteilung Fußball):

  • Bei den Heimspielen gilt diese 3G-Regelung (mit Schnelltest) zusätzlich auch für die Zuschauer.
  • Wir als Verein sind verantwortlich, dass die Vorgaben und Kontrolle des 3G-Nachweises eingehalten werden.
  • Für das Training und die Nutzung im/von Innenräumen (Sport- und Schwimmhallen, Kabinenbereich. Katakomben, Fußballställe….) gilt die 3G-Plus-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Sportler/innen und Trainer müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.

Veranstaltungen im Innenbereich: (z.B. Heimspiele Volleyball und Handball, Nikolaussportfest…. ):

  • Bei den Heimspielen gilt diese 3G-Regelung (mit aktuellen PCR-Test)  zusätzlich auch für die Zuschauer.
  • Wir als Verein sind verantwortlich, dass die Vorgaben und Kontrolle des 3G-Nachweises eingehalten werden.

Weiterhin keine Beschränkungen für Schüler/innen am Sportbetrieb

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler/innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie dreimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Warnstufe von der PCR-Pflicht ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warnstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Dokumentation mit der Luca- App:

Die Erfassung der Sportler/innen, Trainer und Zuschauer mit der Luca-App ist möglich. Bevor sich die Personen per Luca-App „einchecken“, ist eine Prüfung des Nachweises (geimpft, getestet, genesen) durch einen Verantwortlichen (evtl. Trainer) verpflichtend. Erst nach Vorlage des entsprechenden Nachweises ist die Registrierung per Luca-App möglich. Weiterhin ist die Dokumentation auch mit Teilnehmerlisten möglich.

Wer keinen Nachweis vorlegen kann, darf nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen bzw. als Zuschauer das Sportgelände oder die Sporthallen nicht betreten.

Generell gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Nach wie vor gilt außerdem die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.

Die nächstniedrigere Stufe (Basisstufe) tritt erst wieder ein, wenn die maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Bitte informieren Sie/informiert ihre/eure Trainer und Übungsleiter.

Sollten noch Fragen offen sein, bitte meldet Euch / melden Sie sich bei mir/uns.

Viele Grüße

Stefanie Zuber

Turn- und Sportverein Leinfelden e.V.

Schimmelwiesenstr. 18

70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel: 0711/75 32 98

Vorsitzender: Jörg Holzschuh

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

Registernummer: VR 220249

Steuernummer: 99018/03343

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Kategorien: CoronaTraining