Schutzkonzept zur Aufnahme des Judotrainings im Judosportraum (Dojo)

Unser aktuelles Hygienekonzept vom 20. August 2021 gültig bis zu einer Neufassung bzw. eines Widerrufs, basierend auf dem Infektionsschutzgesetz, der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der Corona-Verordnung Sport. I. Es gelten folgende allgemeine Hygieneregeln 1. Abstand halten – In der Regel mindestens Weiterlesen…