Unser aktuelles Hygienekonzept vom 20. August 2021
gültig bis zu einer Neufassung bzw. eines Widerrufs, basierend auf dem Infektionsschutzgesetz, der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der Corona-Verordnung Sport.
I. Es gelten folgende allgemeine Hygieneregeln
1. Abstand halten – In der Regel mindestens etwa 1,5 Meter Abstand zu Personen außerhalb der eigenen Familie bzw. des eigenen Haushaltes, auch zum Begrüßen und Verabschieden
2. Hände waschen – möglichst wenig berühren – zwischendurch nicht ins Gesicht fassen
3. In öffentlichen Verkehrsmittel, beim Einkaufen und in sonstigen notwendigen Konstellationen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen
II. Es gelten ab dem 20. August 2021 folgende spezielle Hygieneregeln bei unserem Training
1. Bei Krankheitszeichen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, bzw. positiver Testung darf nicht am Training teilgenommen werden. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte. Eine Teilnahme ist erst wieder möglich, wenn die Symptome über mindestens 3 Tage nicht mehr vorliegen und am Trainingstag ein aktueller negativer Antigentest dem/der zuständigen Trainer*in vorgelegt wird, bzw. wenn das Gesundheitsamt eine Teilnahme wieder zulässt. Die Leitung des Trainings behält sich vor, Personen, die im Training Symptome zeigen, unverzüglich vom Training zu entfernen. Alle Aufsichtsrechtlichen und Haftungsrechtlichen Folgen sind bei minderjährigen Trainingsteilnehmern durch die Erziehungsberechtigten zu tragen.
2. Nach einem direkten erheblichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gilt ein Trainingsverbot für zwei Wochen unabhängig davon, ob das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet.
3. Beim Kindertraining gilt: Die Sporthalle und die Umkleidekabinen dürfen lediglich die Kinder betreten. Eltern und sonstige Angehörige dürfen nicht mit in die Sporthalle. Daher sollen die Kinder bereits umgezogen kommen. Wenn die Kinder abgeholt werden, warten die Angehörigen vor der Sporthalle. Zuschauer*innen sind beim Training nicht zugelassen.
4. In der Sporthalle ist bis zum Beginn des Trainings und ab dem Ende des Trainings eine medizinische Maske zu tragen.
5. Auf dem Gelände vor der Sporthalle ist vor und nach dem Sport ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Unter Judoka aus einem Haushalt gilt diese Vorschrift nicht.
6. Vor dem Beginn des Trainings in der Halle sind alle Türen und Fenster zu öffnen.
7. Die zuständigen Trainer/Übungsleiter legen die maximale Teilnehmerzahl im Dojo fest.
8. Alle Teilnehmenden müssen den Trainingsverantwortlichen entweder einmalig einen Genesenen- oder einen Impfnachweis oder vor jedem Training einen Testnachweis vorlegen.
a. Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.
b. Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer in Deutschland anerkannten vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Seit der letzten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
c. Ein Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus. Die zu Grunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden, bei Testungen von Schülerinnen und Schülern in Schulen maximal 60 Stunden zurückliegen. Es dürfen folgende Nachweise von Dritten anerkannt werden:
1. Nachweise von Schulen und Stellen, die die Teilnehmenden an ihrem Angebot testen und entsprechende Nachweise ausstellen dürfen.
2. Nachweise von betrieblichen Testungen, wenn der Arbeitgeber entsprechende Belege ausstellen darf, oder
3. Nachweise sogenannter „Bürgertestungen“ nach der Coronavirus-Testverordnung.
9. Das Training findet zu Beginn dieser Phase zu großen Teilen „kontaktarm“ statt. Bei Einzelübungen auf der Matte halten sich die Teilnehmenden nur auf ihrer zugewiesenen Fläche auf. Kontaktsport und damit die meisten judospezifischen Paarübungen üben wir zunächst noch mit Zurückhaltung aus; das gilt nicht für Personen aus einem Haushalt.
10. Die Namen der Teilnehmenden am einzelnen Training, Trainingspaare sowie der Nachweis nach Nr. 8 werden von den Trainer*innen dokumentiert. Diese Daten werden nach vier Wochen gelöscht.
11. Das Hygienekonzept wird ausgehängt. Die Trainer*innen werden vom Vorstand in das Hygienekonzept eingewiesen. Sie weisen zu Beginn und ggf. auch während des Trainings noch einmal auf die wichtigsten Punkte hin.
12. Hygienebeauftragter für die Judoabteilung ist Dr. Stefan Conradi-Neumärker. Verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts beim Training und die Dokumentation der Teilnehmenden sind die jeweiligen Trainer*innen.